Obligatorischer Sackkundenachweis (SKN) für Hundehalter

Allgemein

Die eidgenössische Tierschutzverordung vom September 2008 schreibt jedem Neu-Hundehalter den Besuch eines Kurses zur Aneignung der nötigen Sachkenntnisse im Umgang mit Hunden vor. Die Ausbildung besteht aus zwei Teilen (Theorie und Praxis), welche je nach Status des Hundehalters besucht werden müssen. Wer vor dem 1. September 2008 noch nie einen Hund besessen hat muss vor dem Kauf eines Hundes den Theoriekurs, danach den Praxiskurs besuchen. Wer dagegen nachweislich vor dem 1. September 2008 schon einen Hund besessen hat, braucht nur den Praxiskurs zu absolvieren.

Zeitliche Vorgaben

Diese Bestimmungen sind seit dem 1. September 2008 in Kraft. Sie gelten für Hunde, welche nach dem Inkraftsetzungsdatum erworben wurden. Es gilt eine Übergangsfrist von 2 Jahren. D.h. für Hunde welche zwischen dem 1.9.2008 und 1.9.2010 erworben wurden, müssen die Kurse bis spätestens September 2010 absolviert werden. Ab September 2010 gilt es die nötigen Kurse binnen eines Jahres zu absolvieren.

Kursdaten Theoriekurs

   
   
 
   
Kursort siehe Kontaktadresse

 

 

 

Kursdaten Praxiskurse

   
   
   
   
Kursort Clubhütte OG Gossau

 

Kontaktadresse

Maria Stock
Bischofszellerstrasse 286
9212 Arnegg
071 383 26 66